
Hierbei handelt es sich um Forderungen aus einer Warenlieferung oder Dienstleistung, für die zur Bezahlung ein Wechsel gegeben wurde. Ein Wechsel ist eine Urkunde, die die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, eine bestimmte Geldsummen an eine im Wechsel genannte Person oder deren Order zu zahlen. ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40078
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